1. Diese AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der DrivePartner GmbH (im Folgenden
DrivePartner genannt)
und deren Kunden (im Folgenden Dienstleister genannt) in Bezug auf die Bereitstellung einer
cloud-basierten Plattform
im Internet für die Buchung und Verwaltung von Fahrten zur Personenbeförderung. DrivePartner stellt die
App und die
Buchungs-Webseite dem Kunden zur Nutzung über das Internet als Service bereit. DrivePartner erbringt ihre
Leistungen
nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit
des Dienstleisters.
2. Die DrivePartner App und Buchnungs-Webseite werden im Rahmen eines Nutzungsvertrages
Unternehmen und Fahrern/innen die Personen befördern, im Internet angeboten. Erst nach wahrheitsgemäßer
Registrierung ist der Vertragspartner/Dienstleister berechtigt, die Leistungen auf Grund der allgemeinen
Geschäftsbedingungen der DrivePartner GmbH zu nutzen. Mit der Registrierung
gibt der Vertragspartner an, im Besitz der erforderlichen gesetzlichen Genehmigung zur
Personenbeförderung zu sein.
3. DrivePartner GmbH tritt weder als Vermittler noch als Vertragspartner auf zwischen den mit
Vertragspartnern/Dienstleister genannt, geschlossenen Verträgen und Kunden. Für die Erfüllung der
Verträge über eine Beförderungsleistung haftet allein der Vertragspartner/Dienstleister im Rahmen der
Beförderungsgesetze und erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen auch wenn diese Leistungen über den
DrivePartner-Internetservice abgeschlossen wurden.
4. Zustandekommen des Vertrages zwischen DrivePartner und Dienstleister. Der Vertrag kommt
zustande durch das verbindliche Online-Absenden der Anmeldedaten durch den Dienstleister an DrivePartner.
Der Dienstleister erhält von DrivePartner eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit den Login-Daten und die
Internetadresse für seine DrivePartner Homepage/ Buchungsseite. Der Vertragspartner kann nach
Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form an DrivePartner GmbH ohne Angabe von
Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Annahme einer Anmeldung kann durch DrivePartner GmbH verweigert
werden, darf jedoch nicht beliebig sein. In diesem Falle wird der Anmelder kurzfristig informiert.
5. Der Vertrag über eine Beförderungsleistung kommt zwischen Fahrgast und Dienstleister dann
zustande wenn der Dienstleister die Bestellung über seine DrivePartner Homepage (Buchungsseite) per Email
erhalten, akzeptiert und eine Bestätigungs-Email an den Kunden versandt hat. Für den Kunden ist der
DrivePartner Online-Bestellservice kostenlos.
6. Dienstleister und deren Kunden befreien DrivePartner von jeglicher Haftung und
Regressansprüchen auch bei eventuell
auftretenden Fehlern in der Datenübertragung. Der Dienstleister trägt die Gewährleistung dafür, dass
seine für die Datenübertragung erforderlichen Geräte in funktionsfähigem Betriebszustand sind.
7.
Dienstleister- und Kundendaten werden von DrivePartner nur zum ordentlichen Ablauf der Auftragsabwicklung
weitergegeben. Der Dienstleister verpflichtet sich die Kundendaten nur zum Zwecke der Auftragsabwicklung
zu verwenden.
Digitales Auftragsbuch – GoBD-konform, revisionssichere Datenaufbewahrung:
DriverPartner gewährleistet die automatische, unlöschbare und nicht verfälschbare Dokumentation und Aufbewahrung
aller relevanten Daten gemäß GoBD welche über die Buchungsseite und die App eingegeben wurden. DrivePartner
stellt die elektronischen gespeicherten Daten jederzeit zur Speicherung auf einem lokalen Speichers des Users
per Download zur Verfügung.
8. Der Vertragspartner/Dienstleister gibt an, im Besitz der erforderlichen, gültigen, gesetzlichen
Beförderungslizenzen und Genehmigungen zu sein. Er verpflichtet sich Änderungen relevanter Daten, die im
Vertrag mit DrivePartner enthalten sind, sofort an DrivePartner in schriftlicher Form mitzuteilen.
9. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist
ausgeschlossen. Dies giltinsbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters, selbst wenn
DrivePartner Bestellungen/Buchungen an den Dienstleister und dessen Kunden übermittelt, und der
Dienstleister auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine
Geschäftsbedingungen des Dienstleisters beigefügt sind und DrivePartner dem nicht widerspricht.
10. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie §
312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen
des Unternehmers vorsehen, werden hiermitabbedungen.
11. DrivePartner stellt dem Dienstleister folgende Leistungen bereit: - eine Internetpräsenz
(Homepage /Buchungsseite ), über die Kunden des Dienstleisters mit diesem Personenbeförderung buchen
können. - eine App für mobile Endgeräte zur Nutzung über das Internet zur Verwaltung entsprechender
Buchungsanfragen und Termine und zur digitalen Verteilung von Buchungen an angeschlossene Dienstleister.
12. Die Buchungs- und Verteilungsfunktion von DrivePartner ist nicht für den Abschluss
rechtsverbindlicher Verträge zwischen dem Dienstleister und dem Endkunden ausgelegt, sondern für
rechtlich unverbindliche Buchungsanfragen und Terminvereinbarungen.
13. Die cloud-basierte Plattform wird auf Computern eines von DrivePartner genutzten
Rechenzentrums betrieben. Der Dienstleister erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die DrivePartner-Plattform mittels eines Browsers und
einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die
Nutzung für das in der Registrierung angegebene Unternehmen, bzw. Person.
14. Soweit der Dienstleister die DrivePartner-App nutzen möchte, muss er zunächst die
DrivePartner-App kostenlos aus dem jeweiligen App-Store (z.B. Google Play Store, Apple App Store)
herunterladen. Es gelten dann vorrangig die Bestimmungen des jeweiligen App-Store-Betreibers.
15. Verfügbarkeit. Die DrivePartner-App und die DrivePartner-Homepage/Buchungsseite stehen dem
Dienstleisterunmittelbar nach der erfolgreichen Registrierung im Internet bereit. Für die
Internetverbindung zwischen dem Dienstleister und dem Rechenzentrum ist der Dienstleister verantwortlich.
16. Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) bleiben
unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch DrivePartner, die DrivePartner aus
Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf.
17. DrivePartner nimmt die erstmalige Einrichtung der DrivePartner-Homepage/Buchungsseite selbst
vor.
18. Die Supportleistungen werden von DrivePartner werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von
9.00 Uhr – 16.00 Uhr (MEZ) erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage
sowie der 24. und 31.12 eines jeden Jahres. E-Mail Anfragen werden in der Regel in nicht mehr als 36
Stunden beantwortet. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des
nächstfolgenden Werktages eingegangen.
19. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind nicht geschuldet.
20. Dem Dienstleister ist bekannt, dass es sich bei der DrivePartner-Plattform um eine
Standardsoftware handelt, die als Internet-Service- Dienst bereitgestellt wird. Hierbei kann eine
Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. DieTeamfunktion und Verteilung von Fahrten kann
nur möglich sein, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt
werden kann.
21. DrivePartner behält sich vor, die cloud-basierte Plattform aus wichtigem Grund zu ändern, wenn
die Änderung erforderlich ist aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder
Rechtsprechung, geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische
Standards), oder des Schutzes der Systemsicherheit.
22. Im Rahmen einer Fortentwicklung angemessen kann DrivePartner bestehende Funktionen durch neue
ersetzen.
23.
Der Mietvertrag beginnt mit dem Absenden der Anmeldung bei DrivePartner durch den
Dienstleister und hat eine Mindeslaufzeit von einem Monat. Der Mietvertrag
ist beiderseitig monatlich kündbar bei einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Kündigungen können schriftlich erfolgen oder per E-Mail an kuendigung@drivepartner.com
gesendet werden. Die Kündigung kann nur anerkannt werden wenn diese die folgenden Angaben
enthält: Name und Anschrift des Vertragpartners, Telefon, Kundennummer, Benutzername.
24.
Sämtliche Preise verstehen sich exclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Fahrer
können gegen Aufpreis dazugebucht werden.
25. DrivePartner GmbH kann einen Vertragspartner vom Vertrag ausschließen bei Missbrauch und
Schädigung der Marke DrivePartner, insbesondere jedoch bei Verstößen gegen das Beförderungsgesetz sowie
bei grober Fahrlässigkeit und ungenügender Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden. Gegen Missbrauch der
Leistungen von DrivePartner GmbH behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten, ebenso bei Angabe
falscher Personalien, Täuschung, Schädigung und Verletzung der Rechte anderer. Zur Beweisführung kann
DrivePartner die Daten und IP-Nummer protokollieren und speichern.
26. DrivePartner übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Inhalt und Bilder auf der Homepage
des Vertragspartners. Für Inhalte und Bilder ist allein der Vertragspartner verantwortlich. DrivePartner
weist ausdrücklich darauf hin, nur für die Personenbeförderung relevante Bilder und Angaben auf der
Homepage darzustellen.
27. Der Dienstleister schuldet DrivePartner für die Bereitstellung der DrivePartner App und der
DrivePartner Homepage/Buchungsseite während der Vertragslaufzeit die in der Anmeldung vereinbarte
Nutzungsvergütung.
28.
Der Dienstleister verpflichtet sich, DrivePartner ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu
erteilen. Der Einzug erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung, bei monatlicher Zahlungsweise zum
11. eines Vertragsmonats.
29. Rechnungsstellung. DrivePartner stellt die Gebühren bei Vertragsbeginn jeweils am 1. des
Kalendermonats in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung einer Rechnung als PDF an die
in der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.
30. Zahlungsverzug. Kommt der Dienstleister mit der Bezahlung der Nutzung in Verzug, ist
DrivePartner berechtigt, ohne Vorankündigung die Nutzung der DrivePartner App und DrivePartner
Homepage/Buchungsseite vorübergehend zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der
Sperrung hat der Dienstleister keinen Zugriff auf die App und gespeicherten Daten und Endkunden können
keine Buchungen vornehmen.
31. Rechtmäßige Nutzung. Der Dienstleister wird die Leistungen von DrivePartner nur im Rahmen der
vertraglichen Bestimmungen nutzen, bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte,
gewerbliche Schutzrechte) und alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beachten. Er wird bei der
Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und etwaige
Schweigepflichten einhalten und die Leistungen von DrivePartner in keinster Weise missbrauchen.
32. Der Dienstleister ist rechtlich der Anbieter und Betreiber der DrivePartner
Homepage/Buchungsseite. DrivePartner handelt insofern lediglich als technischer Dienstleister. Der
Dienstleister wird sicherstellen, dass dort die gesetzlich geforderten Pflichtangaben angegeben sind, in
Deutschland insbesondere das Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie atenschutzhinweise
gemäß § 13 Abs. 1 TMG. Der Dienstleister wird zudem sicherstellen, dass auch in E-Mails und
sonstiger Kommunikation die erforderlichen Pflichtangaben enthalten sind.
33. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Dienstleister eine aktuelle Desktop-Browserversion des
Internet Explorer, Google Chrome oder Firefox zu nutzen.
34. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an
veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der
IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen.
35. Mängel meldet der Dienstleister unverzüglich an DrivePartner und erläutert die näheren
Umstände des Zustandekommens. DrivePartner wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen.
36. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.
37. Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber DrivePartner Ansprüche bzw.
Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Dienstleister gegen seine
vertraglichen Pflichten verstoßen hat, zum Beispiel der Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetzt
oder Pflichtangaben unterlässt, so gilt Folgendes: Der Dienstleister wird DrivePartner von diesen
Ansprüchen unverzüglich freistellen, DrivePartner bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung
bieten und von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
38. Sämtliche Rechte sind DrivePartner vorbehalten. Änderungen der AGB sind DrivePartner
vorbehalten, im Übrigen gilt die salvatorische Klausel, Gerichtsstand ist ausschließlich München.